Gasalarm! Die Nase auf!

Was ist zu tun bei Gasaustritt?

Erd­gas ist farb­los, ungif­tig und von Natur aus geruch­los. Es wird jedoch ein Stoff bei­gemischt, der dem Erd­gas einen auf­fäl­li­gen Warn­ge­ruch ver­leiht — ähn­lich dem Geruch fau­ler Eier. Dadurch wer­den schon gerings­te Undich­tig­kei­ten von Gas­in­stal­la­tio­nen wahr­ge­nom­men — lan­ge bevor es sich ent­zün­den kann.

 

Bei Gas­aus­tritt IN GEBÄUDEN:


NICHT BRENNEND

Sofort für radi­ka­le Durch­lüf­tung sor­gen, Fens­ter und Türen weit öff­nen. „Gas­nes­ter“ beach­ten, die sich in Räu­men, auch in Nach­bar­räu­men, aber vor allem in Schäch­ten und Kanä­len bil­den kön­nen. Bei star­kem Gas­ge­ruch oder Strö­mungs­ge­räu­schen muss das betrof­fe­ne Gebäu­de geräumt werden.

Kei­ne elek­tri­schen Schal­ter betä­ti­gen, z. B. Tür­klin­geln, kei­ne elek­tri­schen Ste­cker zie­hen. Tele­fon im Gefah­ren­be­reich nicht benut­zen. Zünd­quel­len vermeiden.

Alle mög­li­chen Flam­men löschen, kein Feu­er­zeug oder Streich­holz ent­zün­den, abso­lu­tes Rauchverbot.

Wenn vor­han­den, Absperr­ein­rich­tung vor dem Gebäu­de schlie­ßen, Haupt­ab­sperr­ein­rich­tung schlie­ßen. Das Schlie­ßen eines Zäh­ler­hahns ist nur dann aus­rei­chend, wenn ein­deu­tig ist, dass das Gas nur hin­ter die­sem Zäh­ler austritt.

BRENNEND

Nicht löschen! Aus­nah­me: Wenn zur Ret­tung von Men­schen­le­ben not­wen­dig. In die­sem Fall alle Mög­lich­kei­ten zur Ver­mei­dung von Rück­zün­dun­gen ergreifen.

Wenn vor­han­den, Absperr­ein­rich­tung vor dem Gebäu­de schlie­ßen. Das Schlie­ßen eines Zäh­ler­hahns ist nur dann aus­rei­chend, wenn ein­deu­tig ist, dass das Gas nur in der die­sem Zäh­ler nach­ge­schal­te­ten Instal­la­ti­on austritt.

Die FEUERWEHR 112 und das Gas­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men sind umge­hend zu verständigen.

Bei Gas­aus­tritt IM FREIEN:


NICHT BRENNEND

Alle Zünd­quel­len ver­mei­den: Moto­ren abstel­len, elek­tri­sche Schalt­vor­gän­ge unter­bin­den, abso­lu­tes Rauchverbot.

Gefah­ren­ge­biet weit­räu­mig absper­ren, hier­bei Wind­rich­tung beachten.

„Gas­nes­ter“ beach­ten, die sich in Räu­men, aber vor allem in Schäch­ten, Kanä­len und Nach­bar­ge­bäu­den bil­den können.

Nach Mög­lich­keit ver­hin­dern, dass Gas in Räu­me ein­strö­men kann (Fens­ter schlie­ßen, Mar­ki­sen einrollen).

Falls mög­lich:
Gas­aus­tritt ein­däm­men oder unter­bin­den (Rohr pro­vi­so­risch ver­stop­fen, abquet­schen, abkni­cken, unter Umstän­den Sand oder Aus­hub in Bau­gru­be schütten).

BRENNEND

Weit­räu­mig absper­ren. Hier­bei Wind­rich­tung beach­ten. Gefähr­de­te Objek­te nass hal­ten. Nicht löschen! Aus­nah­me: Wenn zur Ret­tung von Men­schen­le­ben notwendig.

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