Rauchmelder — Lebensretter No. 1

Sicherheit ist schon lange Pflicht!

Jedes Jahr ver­un­glü­cken rund 500 Men­schen töd­lich durch Brän­de. Die meis­ten ster­ben in den eige­nen vier Wän­den an einer Rauch­ver­gif­tung. Da zwei Drit­tel nachts im Schlaf über­rascht wer­den, ist ein Rauch­mel­der der bes­te Lebens­ret­ter in der Woh­nung, denn der lau­te Alarm des Rauch­mel­ders warnt auch im Schlaf recht­zei­tig vor der Brandgefahr.

In Nord­rhein-West­fa­len gel­ten bereits seit dem 01.04.2013 fol­gen­de Regelungen:

Ein­bau­pflicht:
In Woh­nun­gen, die nach dem 01.04.2013 errich­tet oder geneh­migt sind. Für bestehen­de Woh­nun­gen: bis 31.12.2016.

Wo?
In Schlaf­räu­men, Kin­der­zim­mern und Flu­ren, über die Ret­tungs­we­ge von Auf­ent­halts­räu­men führen.

Ver­ant­wort­lich:
Für den Ein­bau: Eigentümer.

Für die Betriebs­be­reit­schaft: Der unmit­tel­ba­re Nut­zer (Bewohner/Mieter) der Woh­nung. Es sei denn, der Eigen­tü­mer hat die­se Ver­pflich­tung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Noch ein paar Hin­wei­se aus der Praxis:

  • Rauch­mel­der sind immer in waa­ge­rech­ter Posi­ti­on in der Raum­mit­te an der Decke zu befes­ti­gen, da Rauch immer nach oben steigt.
  • Rauch­mel­der sind min­des­tens 50 cm von Wän­den ent­fernt anzubringen.
  • Eben­so soll­ten Rauch­mel­der nicht in der Nähe von Luft­schäch­ten; in Räu­men mit star­ker Zug­luft und in Räu­men, wo nor­ma­ler­wei­se Dampf, Staub oder Rauch ent­steht, ange­bracht wer­den, damit die Funk­tio­na­li­tät nicht ein­ge­schränkt wird.
  • Man soll­te jeden Monat die Funk­ti­on mit dem Test-Knopf, der an den Gerä­ten ange­bracht ist, über­prü­fen. Wenn das Gerät einen Signal­ton von sich gibt, ist das Gerät in Ord­nung. Falls dies nicht der Fall ist, soll­te man die Ladung der Bat­te­rie über­prü­fen. Bei ande­ren Feh­lern ist das Gerät auszutauschen.
  • Alle 10 Jah­re soll­ten Rauch­mel­der aus Sicher­heits­grün­den aus­ge­tauscht werden.

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