Gasalarm
Was ist zu tun bei Gasaustritt?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt, der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht – ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtigkeiten von Gasinstallationen wahrgenommen – lange bevor es sich entzünden kann.
Bei Gasaustritt IN GEBÄUDEN:
NICHT BRENNEND
Sofort für radikale Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen weit öffnen. „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können. Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.
Keine elektrischen Schalter betätigen, z. B. Türklingeln, keine elektrischen Stecker ziehen. Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen. Zündquellen vermeiden.
Alle möglichen Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot.
Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen, Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur hinter diesem Zähler austritt.
BRENNEND
Nicht löschen! Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
Die FEUERWEHR 112 und das Gasversorgungsunternehmen sind umgehend zu verständigen.
Bei Gasaustritt IM FREIEN:
NICHT BRENNEND
Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot.
Gefahrengebiet weiträumig absperren, hierbei Windrichtung beachten.
„Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können.
Nach Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen).
Falls möglich:
Gasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten).
BRENNEND
Weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten. Gefährdete Objekte nass halten. Nicht löschen! Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig.