Rauchmelder

Sicherheit ist schon lange Pflicht!

Jedes Jahr verunglücken rund 500 Menschen tödlich durch Brände. Die meisten sterben in den eigenen vier Wänden an einer Rauchvergiftung. Da zwei Drittel nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung, denn der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr.

In Nordrhein-Westfalen gelten bereits seit dem 01.04.2013 folgende Regelungen:

Einbaupflicht:
In Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind. Für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016.

Wo?
In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Verantwortlich:
Für den Einbau: Eigentümer.

Für die Betriebsbereitschaft: Der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung. Es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Noch ein paar Hinweise aus der Praxis:

  • Rauchmelder sind immer in waagerechter Position in der Raummitte an der Decke zu befestigen, da Rauch immer nach oben steigt.
  • Rauchmelder sind mindestens 50 cm von Wänden entfernt anzubringen.
  • Ebenso sollten Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten; in Räumen mit starker Zugluft und in Räumen, wo normalerweise Dampf, Staub oder Rauch entsteht, angebracht werden, damit die Funktionalität nicht eingeschränkt wird.
  • Man sollte jeden Monat die Funktion mit dem Test-Knopf, der an den Geräten angebracht ist, überprüfen. Wenn das Gerät einen Signalton von sich gibt, ist das Gerät in Ordnung. Falls dies nicht der Fall ist, sollte man die Ladung der Batterie überprüfen. Bei anderen Fehlern ist das Gerät auszutauschen.
  • Alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.